Einbruchschutz für Mietwohnung – wie sinnvoll ist das eigentlich?
Trotz sinkender Zahlen ist die werden in Deutschland jährlich immer noch rund 75.000 Einbrüche begangen. Besonders beunruhigend ist dabei, dass nur ein Bruchteil der Verbrechen aufgeklärt werden kann. Daher kann ein effektiver Einbruchschutz nicht nur im Eigenheim, sondern auch in einer Mietwohnung eine gute Präventionsmöglichkeit sein, um ungebetene Gäste von den eigenen Besitztümern fernzuhalten.
Gerade im Erdgeschoss gelegene Wohnung sind vermehrt beliebte Ziele bei Einbrüchen. Hier kann ein Einbruchschutz wie unsere Alarmanlage die Sicherheit in Ihrer Mietwohnung deutlich erhöhen. Was Sie beim Kauf einer Alarmanlage beachten sollten und ob sich solch eine Investition für Sie überhaupt lohnt, können Sie hier
Einbruchschutz für Mietwohnung – eine Kosten-Nutzen-Frage
Ein Einbruchschutz für Mietwohnungen , gerade wenn es um kostspieligere Lösungen geht, wird leider immer im Verhältnis zum Nutzen betrachtet. Wer in einer normalen Wohnung ohne luxuriöse Besitztümer lebt, soll den gleichen persönlichen Schutz vor Kriminellen haben, wie ein Eigentümer in einer Villa am See. Gerade das Gefühl nach einem Einbruch in einer Mietwohnung ist sofort vom Verlangen gefolgt, die gewohnte Umgebung so schnell wie möglich zu verlassen. Das bedeutet dann auch, das lieb gewonnene, gutgesonnte Kontakte aufgegeben werden müssen oder die Schule der Kinder gewechselt wird.
Anstatt eines teuren Überwachungssystems bietet sich für Bewohner einer Parterre-Wohnung die Investition in eine guten Alarmanlage. Diese schützt vor allem bei Anwesenheit die Fenster da durch diese die meisten Einbrüche begangen werden. Diese Fensterabsicherung löst einen Alarm aus, sobald das Fenster von außen aufgehebelt wird. Wir können daraufhin mit einer Ausschaltung zu unserem Wachschutz automatisch die Polizei angerufen, um die Täter auf frischer Tat zu ertappen. Auch die Außensirene schreckt mittels eines Blinklichts die Einbrecher von ihrem Vorhaben ab. Außerdem hat eine Funkalarmanlage den Vorteil, das sie bei einem Umzug einfach mitgenommen werden kann. Dies spart Kosten und relativiert die Anfangsinvestition auf viel Jahre
Grundsätzlich gilt, dass ein Einbruchschutz für Mietwohnungen in jedem Falle sinnvoll ist. Jedoch stellt sich die Frage, in welchem Umfang sich dieser für Ihre Mietwohnung lohnt.
Muss der Vermieter für die Installation einer Alarmanlage aufkommen?
Sofern die Bausubstanz unberührt bleibt, dürfen Mieter einen Einbruchschutz für Mietwohnungen auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters installieren. Es kann jedoch durchaus sinnvoll sein, mit dem Vermieter über eine Übernahme der Kosten oder Teilkosten der Alarmanlage zu sprechen und diese auf Wunsch in Form einer Mieterhöhung auf den Mieter umzulegen, denn schließlich bietet die Wohnung nun einen höheren Mehrwert. So entstehen für Mieter keine einmaligen Kosten, sondern können diese über einen längeren Zeitraum abgetragen werden. Grundsätzlich besteht für den Vermieter jedoch keine Verpflichtung, für eine Alarmanlage aufzukommen.
Mietwohnung einbruchsicher machen: Wer ist zuständig?
Der Vermieter hat grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, für einen erhöhten Einbruchschutz für Mietwohnungen zu sorgen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn bauliche Mängel eine konkrete Einbruchsgefahr darstellen! Wenn sich Türen oder Fenster beispielsweise nicht richtig schließen lassen, muss der Vermieter entsprechend den Einbruchschutz verbessern.
Jederzeit können Mieter jedoch auf eigene Kosten bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz für Mietwohnungen umsetzen. Im Falle von größeren baulichen Veränderungen müssen sie den Vermieter unbedingt vorher aber um Erlaubnis bitten, in anderen nicht. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Wenn zum Beispiel ein Baugerüst vor dem Haus aufgestellt ist und dadurch ein Einbruch erleichtert wird, ist schwerer den Vermieter dafür zu belangen. In solchen Fällen ist der Mieter selbst verantwortlich, dass durch geeignete Maßnahmen – in diesem Fall das sichere Verschließen der Fenster – ein Einbruch in die Mietwohnung verhindert wird.
Einbruchschutz durch den Vermieter: Diese Maßnahmen sind möglich
Wohnungstür einer Mietwohnung
Eine Wohnungstüre besteht aus mehreren Teilen: Türblatt, Zarge, Schloss, Beschlag und den Bändern. Je nachdem wie lange die Tür einem Einbruchversuch standhält wir deine Widerstandsklasse bestimmt. Wir empfehlen mindestens die Widerstandsklasse RC 2.
Diese erfüllt folgende Kriterien:
- Schloss mit 3-fach Hakenverriegelung
- Sicherheitszylinder mit außenliegender Edelstahlplatte als Aufbohrschutz (K100)
- Scharniere mit Stahlbändern und Bolzensicherung
- Sicherheitsrosette
- Verbundsicherheitsglas (VSG), sofern Glaselemente bestehen
Kosten: Eine Wohnungstür nach den Kriterien RC2 kostet etwa 1.800 Euro.
Sicherheitsschloss einer Mietwohnung
Wer seine Wohnungstür mit einem neuen Türschloss sichern möchte, sollte auf die entsprechende Norm achten. Wir raten zu einem einbruchhemmenden Sicherheitsschloss mit der Norm DIN 18251 oder einem elektronischen Schliesszylinder.
Diese Profilzylinder sind mit geprüftem Bohr- und Ziehschutz versehen. Diese verhindern, dass Einbrecher das Schloss aufbohren und nach dem Bohren herausziehen können.
Kosten: Ein gutes mechanisches Schließsystem kosten etwa 150 Euro.
Türkette / Panzerriegel einer Mietwohnung
Eine gute Nachrüstung ist eine relativ günstige Türkette – sie wird mit einigen Schrauben ihm Türblatt und im Türrahmen befestigt. Teurer, aber wesentlich sicherer ist ein von uns empfohlener Panzerriegel. Ähnlich zur Stangenverriegelung bei Fenstern wird dieser stabile Riegel quer an der Innenseite der Wohnungstür angebracht. Wenn man etwas mehr Budget hat, kann man auch zwei dieser Panzerriegel Anbringen lassen. Sie verschließt beide Seiten im Bereich der Wohnungstür. Allerdings mit Einschränkungen. Die dazugehörigen Sicherheitsschlösser sind von der Kategorie 1 (wenig Schutz) bis 5 (starker Schutz) erhältlich.
Kosten: Türkette: 20 Euro / Panzerriege ab 600 Euro.
Video-Sprechanlage und Spione einer Mietswohnung
Eigene Wohneinheiten kann man mit Türspionen oder einer Gegensprechanlage ausstatten. Ein Türspion kann recht schnell und günstig installiert werden kann. Bei einer Gegensprechanlage sollten allerdings Verkabelungen verwendet werden, die natürlich kostenintensiver sind. Eine Gegensprechanlage trägt allerdings erheblich zum Einbruchschutz für Mietwohnungen bei, wenn sie mit einer Videofunktion ausgestattet ist. Mieter erkennen dann sofort, wem sie die Tür öffnen und wem nicht. So mancher angebliche Postbote hat in Wirklichkeit eine Mietwohnung ausgeräumt.
Kosten: Eine Videosprechanlage kostet etwa 4.000 bis 5.500 Euro für 4 bis 6 Wohneinheiten. Die Kosten für den Einbau sind zusätzlich.
Fenster und Balkontüren einer Mietwohnung
Fenster und Balkontüren sind nicht immer ein ernstes Hindernis für potentieller Einbrecher. Mithilfe bestimmter Widerstandsklasse (Resistance Class, kurz RC) wird es ihnen aber deutlich erschwert, Fenster aufzuhebeln oder Schlösser zu knacken. Dauert länger als 3 Minuten, so die Kriminalpolizei, bricht der Einbrecher meist sein Vorhaben ab.
Abschließbare Fenstergriffe einer Mietwohnung
Im Gegensatz zu einfachen Fenstergriffen bieten abschließbare Fenstergriffe die Möglichkeit, Fenster mit einem Schlüssel abzuschließen. Diese Modelle eignen sich sehr gut als Einbruchsschutz. Die Fenster können nicht durch aufhebeln von außen geöffnet werden. Zudem haben Einbrecher keine Chance, wenn sie in Höhe des Griffs das Fensterglas zerschlagen, um es dann mit dem Griff zu öffnen.
Kosten: Griff ab 55 Euro aufwärts
Stangenverriegelungen bei Mietwohnungen
Einen exzellenten mechanischen Schutz gegen Einbrecher sind sogenannte Stangenverriegelungen. Sie werden quer zwischen den Fensterlaibungen fest verschraubt. Ihr Vorteil: Sie lassen sich bei fast allen Einbausituationen auch nachträglich montieren und passen an fast alle Fenster und Balkontüren. Sie verhindern, dass Fenster aufgehebelt werden können. Auch das Zerschlagen des Glases und der Einstieg wird unterbunden, da die Querstange den Einstieg schmälert und der Einbrecher nicht vorbeipasst.
Kosten: Stangenverriegelung ab 100 Euro
Einbruchschutz: Was kann man als Mieter umsetzen?
Als Mieter sollte man in erster Linie darauf achten, es Einbrechern nicht leicht zu machen. Wir raten daher zu folgenden Maßnahmen, die Einbrechern einen Einbruch erschweren.
Maßnahmen im Alltag
- immer Wohnungstür zweimal abschließen
- Fenster nicht in Kippstellung lassen
- Schlüssel nicht außerhalb verstecken (außer eine einem Schlüsseltresor)
- keine Einstiegshilfen in Garten oder Geräteschuppen stehen lassen
- keine Einstiegshilfen wie Leitern frei zugänglich machen
- keine Abwesenheitsnachrichten & Urlaubsbilder – beispielsweise über Social-Media-Kanäle
Maßnahmen im Urlaub
Einbrecher meiden in der Regel die Gefahr entdeckt zu werden. Daher lassen sie sich schon von simulierter Anwesenheit abschrecken:
- Zeitschaltuhren für Lampen, Rollos und Fernseher
- Nachbarn oder Freunde, die die Wohnung betreuen
- Briefkasten entleeren lassen
- Rollos schließen und öffnen
- Öfters durchlüften. So wirkt die Wohnung nicht verlassen.
Baumaßnahmen ohne Erlaubnis des Vermieters
Der Mieter kann aber auch selbst Baumaßnahmen zum Einbruchschutz für Mietwohnungen treffen, solange er die Bausubstanz nicht gefährdet. Ansonsten ist dies nur mit dem Einverständnis des Vermieters möglich. Ohne Erlaubnis sind beispielsweise folgende Anschaffungen und Einbauten denkbar:
- Erneuern des alten Türschlosses
- Anbringen abschließbarer Fenster- und Balkongriffe
- Installieren einer guten Alarmanlage
Baumaßnahmen mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters
Sobald in die Bausubstanz der Mietwohnung eingegriffen wird, also zum Beispiel Löcher gebohrt werden, müssen Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen. Zum Beispiel bei:
- Türkette an der Wohnungstür
- Querriegelschloss an der Wohnungstür
- Austausch von Fenstern & Türen
Unser Tipp: Mieter müssen Rückbaupflicht beachten
Haben Sie als Mieter in ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen, kann der Vermieter bei Auszug verlangen, dass die Wohnung wieder in den Zustand versetzt wird, wie sie beim Einzug war. Das heißt für Sie: Alle Schlösser und Griffe, die ersetzt werden, müssen von Ihnen aufbewahrt werden, um sie wieder einzubauen. Sollten bei den Umbauarbeiten Schäden an Holz- oder Kunststoffteilen entstanden sein, beispielsweise Löcher in Türen, weil ein Türschloss angeschraubt wurde, muss der Mieter sie reparieren oder für die Kosten der Schadensbehebung aufkommen.
Einbruchschutz: Gibt es Zuschüsse vom Staat?
Der Staat fördert Einbruchschutz verschiedenster Art. Sowohl Vermieter als auch Mieter können von diesen Förderungen Gebrauch machen.
Wer wird durch die KfW Bank gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt bei der Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen. Sie gewährt günstige Kredite oder zahlt Investitionszuschüsse aus für:
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung. Es ist egal, ob die Wohnung selbst gentutzt oder vermietet wird.
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zwei¬familien¬hauses oder einer sanierten Wohnung. Es ist egal, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen. Es ist dabei egal, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Welche Förderungen gibt es?
Schon seit 2015 können Eigentümer und Mieter auch finanzielle Zuschüsse beantragen, wenn sie ihre Mietwohnung sicherer vor Einbrüchen machen wollen. Dazu dient das Zuschussprogramm „Kriminalitätsprävention durch Einbruchsicherung“ mit dem Kürzel 455-E.
Zuschuss: bis zu 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 1.600 Euro
Die Förderung bekommt: Eigentümer und Mieter
Das wird gefördert: Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen, etwa:
- Einbruchhemmende Türen und Garagentore
- Nachrüstsysteme wie Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit und ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, wie aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Was wird nicht gefördert?
- Ferienhäuser und -wohnungen sowie Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Fenster- und Fenstertüren
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik, Smartphones oder Tablet
Wer haftet bei Einbruch: Mieter oder Vermieter?
Entstehen bei einem Einbruch Schäden an Fenster oder Türen, muss der Vermieter dafür aufkommen. Außer er hat eine Gebäudeversicherung, die speziell auch Einbruchschäden übernimmt. Für die Schäden am Eigentum in der Wohnung muss der Mieter selbst aufkommen – wenn er eine Hausratsversicherung hat, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Ausnahme: das beschädigte Mobiliar wurde mitvermietet. Dann muss der Vermieter beziehungsweise dessen Versicherung für die Schäden aufkommen.
Entstehen die Einbruchsschäden, weil der Mieter fahrlässig handelt, wird es komplizierter. Versicherungen übernehmen dann den Schaden oftmals nicht oder versuchen dann das Geld vom Mieter wiederzubekommen. Hier muss gegebenenfalls jeder Einzelfall von einem Fachanwalt bewertet werden.
Unser Fazit
Ein Einbruchschutz für Mietwohnungen lohnt sich auf jeden Fall. Zudem ist es vor allem für Mieter von Erdgeschoß-Wohnungen überaus sinnvoll, sich gegen ungebetene Besucher abzusichern. Der Umfang des Einbruchschutzes sollte sich dabei immer am Kosten-Nutzen-Faktor orientieren. Den besten Schutz bietet jedoch zweifelsohne eine Kombination aus mechanischen und elektronischen Elementen.
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